Studienbeitrag für ordentliche und außerordentliche Studierende

Für den Studienbeitrag an Universitäten gelten folgende Bestimmungen:

Ordentliche Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates müssen einen Studienbeitrag von 363,36 Euro pro Semester zahlen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit eines Bachelor- oder Masterstudiums (30 ECTS-Punkte entsprechen einem Semester) oder Doktoratsstudiums bzw. eines Studienabschnittes eines Diplomstudiums um mehr als zwei Semester überschreiten.

Auch außerordentliche Studierende, die ausschließlich zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen sind, müssen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Studienbeitrag von 363,36 Euro pro Semester zahlen.

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten und die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende verfügen, müssen einen Studienbeitrag von 726,72 Euro pro Semester zahlen.

Studierende, die zu mehreren Studien, auch an mehreren Universitäten, zugelassen sind, haben den Studienbeitrag nur einmal zu entrichten.

Für den Besuch von Universitätslehrgängen müssen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag entrichten. Er ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Universitätslehrgangs vom Rektorat festzusetzen.

Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags

Von den Studiengebühren befreit werden:

  • Studierende für die Semester, in denen sie nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvieren werden;
  • Studierende für die Semester, in denen sie aufgrund verpflichtender Bestimmungen im Curriculum Studien im Ausland absolvieren werden;
  • ordentliche ausländische Studierende, deren dort zuletzt besuchte Universität mit der österreichischen Universität bzw. mit österreichischen Universitäten Partnerschaftsabkommen geschlossen hat, welches auch den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrags vorsieht, sowie ordentlichen ausländischen Studierenden aus den am wenigsten entwickelten Ländern, wobei diese Länder durch Verordnung der Bundesministerin/Bundesministers festzulegen sind;
  • Studierende für Semester, in denen sie nachweislich mehr als zwei Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft am Studium gehindert waren oder sich überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum siebten Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt gewidmet haben.
  • Studierende, wenn sie im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen waren, durch die sie ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14-fachen Betrages erzielt haben.
  • Studierende, wenn eine Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50 Prozent festgestellt ist.
  • Studierende, wenn sie im vergangenen Semester Studienbeihilfe bezogen haben oder im laufenden Semester beziehen.

Über den Antrag auf Erlass des Studienbeitrages entscheidet das Rektorat.

Studierende, die beurlaubt sind, müssen keinen Studienbeitrag entrichten.

ÖH-Beitrag

Alle Studierenden sind automatisch Mitglied der Österreichischen HochschülerInnenschaft – deiner gesetzlichen Vertretung auf allen Ebenen. Sei es gegenüber der Bundesregierung oder den EntscheidungsträgerInnen an deiner Hochschule!

Fristen für die Einzahlung

Grundsätzlich wird der ÖH-Beitrag in Höhe von 20,70 EUR entweder alleine oder gemeinsam mit anfallenden Studiengebühren an der Hochschule eingezahlt. Für alle, die ab dem Wintersemester 2014/15 das erste Mal inskribieren, muss der ÖH-Beitrag bis zur vorverlegten Inskriptionsfrist am 5. September (Sommersemester: 5. Februar) eingezahlt werden, ansonsten ist die Inskription nicht vollständig! Für alle, die nur eine Studienfortsetzung benötigen, gilt grundsätzlich auch die vorverlegte Inskriptionsfrist.

ÖH-Versicherung (seit 1.10.2014 gibt es eine neue Versicherung)

Sämtliche Mitglieder der ÖH sind im Rahmen eines mit der Generali Versicherungs AG abgeschlossenen Versicherungspaketes unfall- und haftpflichtversichert. Der Versicherungsbeitrag (0,70 Euro) wird bei der Zulassung/Fortsetzungsmeldung (Inskription) gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag eingehoben. Die Versicherung beginnt bzw. besteht:

  • bei Studienbeginn am Tag der Zulassung zum Studium
  • durchgehend in den folgenden Semestern jeweils ab Aufnahme des Studiums bzw. Aufnahme oder Ausübung einer versicherten Tätigkeit.

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der/die Studierende bis zum Ende der Zulassungsfrist keine Fortsetzungsmeldung durchgeführt hat.

Unfallversicherung

Bei Unfällen zahlt die Generali bis zu 57.000 Euro im Falle einer dauernden Invalidität, wobei auch Unfallkosten bis 18.500 Euro übernommen werden. Zusätzliches Plus: Bei einem ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Wochen werden die Studiengebühren des laufenden Semesters ersetzt.

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 5.000.000 Euro. Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die Studierenden

  • in allen Gebäuden und auf dem ganzen Gelände (insbesondere auch in Mensen, Buffets, Gängen, Treppen, Innenhöfen, Hörsälen, Laboratorien, Werkstätten, Bibliotheken, Instituten oder sonstigen Räumlichkeiten) der Universitäten gemäß und an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen ungeachtet ihrer Studienrichtung und des Grundes ihres Aufenthaltes in diesen Gebäuden oder auf diesem Gelände
  • außerhalb der Gebäude und des Geländes, wenn die versicherten Personen das Gebäude oder Gelände vorübergehend verlassen bzw. von ihrem direkten Weg zu oder von den Gebäuden und Geländen abweichen, um eine notwendige Besorgung zu machen, die entweder in direktem Zusammenhang mit deren universitärer Tätigkeit steht (z. B. Einzahlung der Studiengebühr bei der Bank, Erwerb einschlägiger Fachliteratur in Buchhandlungen) oder der Befriedigung eines Bedürfnisses des täglichen Lebens dient (z. B. Kauf eines Snacks im nächstgelegenen Supermarkt);
  • außerhalb der Gebäude und des Geländes, wenn der auswärtige Aufenthalt oder die auswärtige Tätigkeit durch die universitäre Tätigkeit des/der Studierenden bedingt ist und Lehrzwecken dient, insbesondere also bei Ausflügen, Untersuchungen, Besichtigungen und anderen Lehrzwecken dienenden Veranstaltungen, soweit sie unter Leitung und Aufsicht einer Lehrkraft oder im ausdrücklichen Einvernehmen mit einer solchen stattfinden;
  • bei Veranstaltungen, die von der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft durchgeführt oder vermittelt werden;
  • in den Studierendenhäusern der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und allen übrigen Studierendenheimen nach dem Studentenheimgesetz;
  • bei der freiwilligen Sportausübung im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten der einzelnen Hochschul-Sportinstitute sowie bei der Teilnahme an Veranstaltungen der einzelnen Hochschul-Sportinstitute;
  • bei der Ausübung von Tätigkeiten wie z. B. Praktikum, Famulatur und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen (welche durch Gesetz, Verordnung, Studienplan vorgesehen sind oder der Weiterbildung der versicherten Personen dienen) im In- und Ausland;
  • auf dem direkten Weg zu und von sowie zwischen den Hochschulgebäuden und -geländen bzw. zu einer Veranstaltung/Tätigkeit;
  • im Zuge der Teilnahme an einem Internationalen Studienprogramm (z. B. Erasmus, Sokrates, Joint Study etc.) widerfahren.

Ausführliche Informationen sowie das Schadenmeldungsformular findest du unter www.oeh.ac.at/service/oeh-versicherung/. Ebenso gibt es eine spezielle Info-Hotline (0800 204 4400 ) bei der Generali Versicherungs AG.

Studium an mehreren Hochschulen

Besteht eine Zulassung an mehreren Universitäten, so ist der ÖH-Beitrag nur an einer Universität zu entrichten. An der Hochschule/den Hochschulen, an denen nicht einbezahlt wurde, ist innerhalb der Zulassungs- und Meldefrist eine Fortsetzungsmeldung durchzuführen. Das Studium wird an der Hochschule, wo der ÖH-Beitrag nicht eingezahlt wurde, nicht automatisch fortgesetzt! Es kann aber zB sein, dass du Studiengebühren sowohl an einer FH und an einer Universität einzahlen musst – den ÖH-Beitrag jedoch nur ein Mal! Wird die Fortsetzungsmeldung durch Einzahlung bzw. durch Vorlage des Studienblattes nicht durchgeführt, wirst du vom Studium abgemeldet. Wenn du unabsichtlich deinen ÖH-Beitrag an mehreren Hochschulen eingezahlt hast, kannst du ihn dir von der ÖH wieder rückerstatten lassen.

Rückerstattung des ÖH-Beitrags

Die ÖH erstattet dir doppelt oder mehrfach eingezahlte ÖH-Beiträge grundsätzlich zurück:

  • wenn du gleichzeitig an einer Pädagogischen Hochschule, Privatuniversität bzw. Fachhochschule und einer Universität inskribiert bist und zweimal ÖH-Beitrag zahlen musstest;
  • wenn du an mehreren Pädagogischen Hochschulen, Privatuniversitäten oder Fachhochschulen inskribiert bist und mehrfach ÖH-Beitrag zahlen musstest;
  • wenn du dein Studium kurz nach Inskription wieder abbrichst und von der Universität deine Studiengebühren rückerstattet bekommst (z.B. bei Nichtbestehen des EMS-Test für Medizin).

Achtung:
Falls du den ÖH-Beitrag bei derselben Bildungseinrichtung doppelt oder mehrfach eingezahlt hast, ist nicht die ÖH die richtige Anlaufstelle sondern die Studienabteilung deiner Universität bzw. jene Stelle an den PHs bzw. FHs, die über die Mittel verfügen. Die ÖH erhält pro Student/in immer nur einmal den ÖH-Beitrag, jedoch keine darüber hinausgehende Summe. Wir können nur jene Beiträge refundieren, die auch tatsächlich bei uns eingelangt sind.

Antrag auf Rückerstattung stellen
Die ÖH benötigt einen ausgefüllten Antrag inklusive Einzahlungsnachweise, um die Rückerstattung in die Wege leiten zu können. Das vorliegende Formular wurde so gestaltet, dass möglichst alle Fälle berücksichtigt werden können, trotzdem können immer wieder unerwartete Fälle auftreten. Sollte also das Formular auf eine bestimmte Situation nicht passend sein, ist es mit den entsprechenden Kommentaren zu versehen und trotzdem zu verwenden.

Dein ausgefülltes Formular mit den dazugehörigen Unterlagen schicke bitte an: Österreichische HochschülerInnenschaft „Rückerstattung ÖH-Beitrag“, Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien. Telefon: +43/1/310 88 80/15 oder /16 Fax: +43/1/310 88 80/36 Email: [email protected]

Beachte: die Refundierung kann durchaus ein bis zwei Monate dauern.

Download Rückerstattungsformular

Wofür wird mein ÖH-Beitrag verwendet?

Die ÖH wird oft gefragt: Wofür wird mein ÖH-Beitrag eigentlich verwendet. Grundsätzlich werden von deinen 20,70 Euro 70 Cent für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet. Von den restlichen 18,50 Euro gehen 13 Prozent an die Bundesvertretung und 87 Prozent an die einzelnen Hochschulvertretungen.