Beschäftigungsformen

In Jobinseraten findet man verschiedenste Beschäftigungsformen und nicht immer ist einem der Unterschied klar. Hier haben wir die wichtigsten Anstellungsarten zusammengefasst:

Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmer ist, wer seine Arbeitskraft in einem Verhältnis persönlicher Abhängigkeit gegen Bezahlung einem Arbeitgeber bzw. Unternehmen zur Verfügung stellt. Besondere Merkmale sind Weisungsgebundenheit, Bindung an Arbeitszeiten und Einordnung in eine betriebliche Ablauforganisation.

Man unterscheidet zwischen Arbeitern und Angestellten und somit gilt das Angestelltengesetz oder das Arbeitszeitgesetz, aber auch die in der jeweiligen Branche anzuwendenden Kollektivverträge. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse (GKK) zur Sozialversicherung angemeldet.

Geringfügige Beschäftigung

Als geringfügig gilt eine Beschäftigung dan, wenn die Höhe des gebührenden Entgeltes aus einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt. Es kommt also nur um das Entgelt an und nicht auf die Arbeitszeit oder Wochenstunden.

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei monatlich 485,85 Euro (Stand 2022). Diese monatliche Grenze gilt für die Beschäftigungsverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit oder für mindestens einen Kalendermonat vereinbart sind.

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein entgeltlicher Vertrag, in dem du dich als Werkvertragsnehmer bzw. Werkvertragsunternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtest.

Merkmale eines Werkvertrages:

  • auf Erfolg ausgerichtet
  • keine persönliche Arbeitsverpflichtung
  • Verwendung eigener Arbeitsmittel
  • nicht in die Organisation des Werkbestellers eingegliedert
  • keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit

Es zählt hier also nicht die Arbeitszeit alleine, sondern das Ergebnis welches abgeliefert wird.

Freier Dienstvertrag

Ein freier Dienstvertrag liegt vor, wenn eine Person auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt Dienstleistungen erbringt, im Wesentlichen persönlich tätig wird, ohne eigene Betriebsmittel arbeitet, vertraglich zur Tätigkeitsverrichtung verpflichtet ist und seinen Arbeitsablauf selbst bestimmen kann.

Merkmale des freien Dienstvertrages:

  • geringe oder persönliche Abhängigkeit
  • freie Dienstnehmer können sich in der Regel vertreten lassen
  • sie sind nicht in die Organisation des Betriebs eingegliedert
  • sie werden normalerweise nach Stunden bezahlt.

Frei Dienstnehmer müssen in der Regel die gleichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wie beim Arbeitsvertrag. Durch die Sozialversicherungsbeiträge sind die Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentgeltsicherung abgedeckt.

Praktikum und Ferialpraktikum

Ein Praktikum muss nicht unbedingt bezahlt sein. „Echte“ Ferialpraktikanten sind Studierende, die eine im Rahmen des Studienplans vorgeschriebene oder übliche Tätigkeit verrichten ohne hierfür Geld- oder Sachbezüge zu erhalten. Es muss sich dabei nachweislich um Studierende einer bestimmten Fachrichtung handeln, die im Betrieb auch entsprechend dieser Fachrichtung eingesetzt werden.

Ferialarbeiter

Ferialarbeiter/innen sind Studierende, die während der Ferien eine Arbeit annehmen und während der Beschäftigungszeit im Betrieb an die betriebliche Arbeitszeit gebunden, den Weisungen der Betriebsinhaber unterworfen, in den Arbeitsprozess einbezogen und damit in den Betrieb eingegliedert sind.

Volontariat

Die/der Volontär/in steht in keinem Ausbildungsverhältnis, ist aber nicht wie ein/e Arbeitnehmer/in weisungsgebunden. Als typischer Volontär kann nur derjenige bezeichnet werden, der in einem Betrieb die Einrichtung kennen lernen darf und sich dabei auch gewisse Fertigkeiten aneignen will. Es besteht keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, aber auch kein Anspruch auf Entgelt.