Barrierefrei Studieren

Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es umfangreiche Unterstützung. Der wichtigste Ansprechpartner ist vorerst der Behindertenbeauftragte, welchen es an jeder Universität gibt.

Uniability und Behindertenreferate

UNIABILITY ist eine Arbeitsgemeinschaft von Behindertenbeauftragten, BetreuerInnen von Sehbehinderten- u. Blindenleseplätzen, Behindertenvertrauenspersonen, BehindertenreferentInnen der Hochschülerschaften und MitarbeiterInnen an Projekten, die sich mit dem Thema Behinderung an Universitäten auseinandersetzen.

Ihre Tätigkeitsfelder:

  • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
  • Studienbegleitung
  • Erfahrungsaustausch
  • Interessensvertretung
  • fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
  • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Außerdem soll die Tauglichkeit der einzelnen Studiengänge für verschiedene Arten der Behinderung überprüft werden.

Hier finden Sie das PDF des Ratgebers sowieso, einem Ratgeber für behinderte und chronisch kranke Studierende.

Behindertengerechte Arbeitsplätze

Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

Erkundige dich vorab, ob die Bibliothek deiner Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

  • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
  • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

Finanzielle Unterstützungen

Erhöhte Studienbeihilfe

Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig.

Studienunterstützung

Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

Wende dich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde.

Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

Förderung des Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) und seiner Landesstellen

Das Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) und seine Landesstellen können unter bestimmten Umständen eine Ausbildungsbeihilfe in der Höhe bis zu 714 Euro gewähren. Außerdem bieten sie auch an, die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, zu übernehmen.