„Mit der Erhöhung der Studienbeihilfe wurde ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung gesetzt, denn Studieren darf nicht vom sozialen Status bzw. vom Einkommen in der Familie abhängen“, betont AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Seit 2007 wurde bei der Studienbeihilfe keine Inflationsanpassung mehr vorgenommen. Mit Beginn dieses Semesters stieg die Höchststudienbeihilfe für jene, die am Wohnort der Eltern wohnen, von 475 auf 560 Euro monatlich. Für jene, die nicht am Wohnort der Eltern studieren, für Vollwaisen, Verheiratete, Studierende mit Kind und Selbsterhalter/-innen wurde sie von 680 auf 801 Euro monatlich erhöht.

 Auch alle anspruchsberechtigten Studenten/-innen ab 24 Jahren bekommen durch die Reform bis zu 801 Euro Studienbeihilfe monatlich – unabhängig davon, ob sie noch bei den Eltern wohnen oder nicht. Für alle Stipendienbezieher/-innen ab 24 Jahren gibt es außerdem einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro und für Studierende ab 27 Jahren einen monatlichen Zuschlag von 40 Euro. Auch die Einkommensgrenzen der Eltern, die Grundlage für die Berechnung der Studienbeihilfe sind, wurden deutlich erhöht.

 Rund 40.000 Studierende, die schon bisher Studienbeihilfe bezogen haben, profitieren von der Neuregelung, mehrere tausend Studierende, die bisher keinen Anspruch hatten, bekommen ab sofort ein Stipendium. Aus Sicht von AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist der Nationalratsbeschluss eine längst überfällige Maßnahme: „Die Erhöhung der Stipendien soll vor allem dazu beitragen, dass mehr Kinder aus Arbeitnehmer-Familien mit geringen Einkommen ein Studium beginnen und auch abschließen können. Flächendeckende Zugangsregelungen und Studiengebühren, wie sie einige Parteien derzeit fordern, bauen hingegen zusätzliche Hürden auf und würden viele Kinder von weniger reichen Familien von den Unis fernhalten“, sagt er.

 Ein weiterer wichtiger Erfolg der AK in diesem Zusammenhang betrifft bisher berufstätige Studierende, die sich darauf verlassen hatten, ein SelbsterhalterInnenstipendium zu bekommen, wenn sie ihr Studium im Studienjahr 2017/2018 beginnen. Die bisherige Regelung, dass dafür vier Jahre lang vor Studienbeginn ein jährliches Einkommen von mindestens 7.272 Euro nachgewiesen werden musste, gilt dank der AK jetzt auch noch für dieses Studienjahr. Erst danach wird die jährliche Mindesteinkommensgrenze auf 8.580 Euro erhöht und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, schon heuer.

Mit dem AK-Stipendienrechner unter www.stipendienrechner.at können Studierende berechnen, ob und wieviel Anspruch auf Studienbeihilfe sie haben.

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