Künftig sollen auch Pflanzen und Tiere, die aus der herkömmlichen Züchtung hervorgegangen sind, von der Patentierbarkeit ausgenommen sein. „Mit dem nationalen Verbot setzt der Nationalrat ein wichtiges Signal. Österreich holt damit gegenüber anderen EU-Staaten auf und leistet einen wichtigen Beitrag zur laufenden europäischen Diskussion über die Patentierung von Leben“, sagte Iga Niznik, Politik-Sprecherin des Vereins ARCHE NOAH.

Das Europäische Patentamt erteilt zunehmend Patente auf herkömmliche Pflanzen, obwohl es die Intention des Gesetzgebers war, diese von der Patentierbarkeit auszunehmen. Diese höchst umstrittene Patenterteilungspraxis führt zu einer Privatisierung der Natur und schafft neue Abhängigkeiten für Bauern, ZüchterInnen und KonsumentInnen. Auch alte Sorten, wie sie von der ARCHE NOAH bewahrt werden, könnten von diesen Patenten betroffen sein.

„Es ist begrüßenswert, dass der Nationalrat zudem einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet hat, der die Bundesregierung dazu auffordert, sich auf europäischer Ebene für ein unmissverständliches Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere einzusetzen. Damit hat Österreich die Chance, bei dieser Thematik zum Schrittmacher in Europa zu werden“, sagt BIO AUSTRIA-Obfrau Gertraud Grabmann.

„Damit das Verbot greift, muss der österreichische Gesetzgeber jetzt auch den zweiten Schritt setzen, und entsprechende Präzisierungen, wie das Verbot konkret anzuwenden ist, vornehmen. Diese fehlen noch. Konkret gilt es, durch unmissverständliche gesetzliche Definitionen von ‚im Wesentlichen biologischen Verfahren‘ und ‚Pflanzen und Tiere‘ die noch offenen Hintertüren zu einer möglichen Umgehung des Verbots zu schließen“, betont Niznik.

„Die Zivilgesellschaft wird sich weiterhin gemeinsam mit 820.000 europäischen BürgerInnen, die entsprechende Petitionen unterschrieben haben, für ein unmissverständliches Verbot der Patente auf herkömmliche Pflanzen und Tiere auf europäischer Ebene einsetzen“, betont Gerhard Riess, Branchensekretär bei PRO-GE abschließend.

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