Biomedizinische Analytik

zulassungsbeschränkt

Übersicht

  • Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
  • Studienplätze: 26 pro Aufnahme
  • Aufnahmerhythmus: jährlich

Berufsbild

Biomedizinische AnalytikerInnen tragen im interdisziplinären Team zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und zur Verhinderung von Krankheit bei.

Die Hauptaufgaben Biomedizinischer AnalytikerInnen liegen in der selbstständigen und eigenverantwortlichen Durchführung aller Mess- und Untersuchungsmethoden in der Analytik, Diagnostik und Funktionsdiagnostik vor allem in der Humanmedizin, Veterinärmedizin, auf naturwissenschaftlichen Gebieten und in der Industrie. Sie arbeiten im Rahmen der medizinischen Versorgung, der medizinischen Vorsorge sowie in Forschung und Lehre.

Der eigenverantwortliche Bereich der Biomedizinischen AnalytikerInnen bezieht sich in erster Linie auf die Durchführung des gesamten Analyseprozesses, welcher die Gebiete Präanalytik (inklusive Probengewinnung), Analytik (Planung und Durchführung der Untersuchung einschließlich der Auswahl der Methoden und Geräte) und Postanalytik (Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse, Qualitätssicherung, technische Validierung, Dokumentation, Übermittlung und Archivierung) umfasst.

Um verlässliche Ergebnisse zu erhalten, sind weitere Tätigkeiten wie die Evaluierung neuer Techniken und Geräte sowie die Organisation des Laboratoriums von den Biomedizinischen AnalytikerInnen durchzuführen.

Zielsetzung

Das Ziel des FH-Bachelor-Studienganges Biomedizinische Analytik ist die Ausbildung von Biomedizinischen AnalytikerInnen in einer praxis- und kompetenzorientierten Form auf Hochschulniveau, womit die Durchlässigkeit und die internationale Vergleichbarkeit der AbsolventInnen sichergestellt werden kann.

Neben der Entwicklung und Stärkung der fachlich-methodischen, sozialkommunikativen und Selbstkompetenzen sowie der wissenschaftlichen Kompetenzen, steht die praxisorientierte Ausbildung im Vordergrund. Dazu stehen interne Ausbildungslaboratorien zur Verfügung, in denen praktische Fertigkeiten und Fähigkeiten geübt werden, um diese dann an externen Praktikumsstellen zu vertiefen und zu erweitern.

Perspektiven

Die Berufsausübung der Biomedizinischen AnalytikerInnen ist durch das MTD-Gesetz (BGBl. Nr. 460/1992 i.d.g.F.) geregelt:

§7(1) „Eine Berufsausübung darf freiberuflich oder

  • im Dienstverhältnis zum Träger einer Krankenanstalt
  • im Dienstverhältnis zum Träger sonstiger unter ärztlicher Leitung bzw. ärztlicher Aufsicht stehenden Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen dienen, oder
  • im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten (Ärztinnen) erfolgen

(4) Der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst [… darf] auch im Dienstverhältnis zu Einrichtungen der Forschung, Wissenschaft, Industrie und Veterinärmedizin ausgeübt werden.“

Die Kernbranchen von Biomedizinischen AnalytikerInnen finden sich derzeit vor allem in den Laboratorien von stationären Einrichtungen, wie Kranken-, Kur-, Rehabilitationsanstalten oder Sanatorien. Daneben gewinnen andere Tätigkeitsfelder zunehmend an Bedeutung, wie private Einrichtungen (Privatlaboratorien, Ordinationen, biotechnologische und pharmakologische Unternehmen, etc.) und nicht-stationäre öffentliche Einrichtungen (Universität, Forschungs- und Entwicklungsinstitute, veterinärmedizinische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sicherung der Lebensmittel- und [Umwelt-]Hygiene.

Biomedizinische AnalytikerInnen arbeiten vorwiegend in Diagnostik- oder Forschungslaboratorien, wobei sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auch eine leitende Position einnehmen können. Zudem sind sie auch in der Lehre (Aus-, Fort- und Weiterbildung) tätig.

Seit 2004 ist eine freiberufliche Berufsausübung möglich, was zu den bereits genannten Tätigkeitsbereichen noch eine Vielzahl anderer Gebiete wie zum Beispiel in der Qualitätssicherung und der Studienadministration und -koordination eröffnet.

Kompetenzen

Die Qualifikationen und Kompetenzen der Biomedizinischen AnalytikerInnen sind in der FH-MTD-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 2/2006 festgelegt. Aus diesen Vorgaben ergibt sich folgendes Qualifikations- und Kompetenzprofil:

  • Fachlich-methodische Kompetenz: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben gelernt, berufsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten über aktuelle biomedizinische Analyseverfahren und -techniken mit Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum eigenverantwortlichen Handeln zu verknüpfen, um diese insbesondere in den Fachbereichen Hämatologie, Hämostaseologie, Histologie, Immunhämatologie, Immunologie, klinische Chemie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Zellkultur und Zytologie entsprechend dem biomedizinisch-technisch-analytischen Entwicklungsstand anzuwenden und bei funktionsdiagnostischen Untersuchungen mitzuwirken. Mit Abschluss der Ausbildung haben die Absolventen und Absolventinnen eine berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Tun und Handeln im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext leitet.“
  • Sozialkommunikative sowie Selbstkompetenz: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.“
  • Wissenschaftliche Kompetenz: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um Forschungsprozesse nachzuvollziehen und zu planen.“

Studieninhalte

Der FH-Bachelor-Studiengang Biomedizinische Analytik besteht aus aufeinander aufbauenden Modulen, wobei sich die Zusammensetzung der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls im Sinne der Output-Orientierung nach der zu erwerbenden Teilqualifikation der/des Studierenden richtet und so vernetztes Denken und Lernen fördern soll.

Die Curriculumserstellung ist darauf ausgerichtet, dass Kompetenzerwerb, Lern- und Lehrmethode und Lerninhalte, sowie Lernnachweise miteinander in Einklang stehen. Außerdem konzentriert sich der Aufbau des Curriculums neben der Stärkung der sozialkommunikativen und Selbstkompetenzen und wissenschaftlicher Kompetenzen in erster Linie auf die Vermittlung fachlich-methodischer Kompetenzen.

Im ersten Semester werden medizinische, chemische und mathematische Grundlagen vermittelt. Daneben erhalten die Studierenden im Modul „Human- und sozialwissenschaftliche Grundlagen“ einen Einblick in das von ihnen angestrebte Berufsfeld, setzen sich mit den Themen Team, Teambildung und Kommunikation auseinander und reflektieren ihre eigenen Lernerfahrungen, um diese im Studium und in der Berufspraxis im Sinne des lebenslangen Lernens zu optimieren.

In den Modulen „Grundlagen für das Arbeiten im Laboratorium“ und „Instrumentelle Grundlagen“ erlernen die Studierenden die Prozessabläufe innerhalb des Biomedizinischen Analyseprozesses und prinzipielle Arbeitstechniken und -methoden einschließlich der Auswerteverfahren, die in den verschiedenen Fachbereichen der Biomedizinischen Analytik angewendet werden. Ausgestattet mit einem Repertoire an Werkzeugen und Methoden setzen die Studierenden diese in den nachfolgenden Modulen zielgerichtet ein und adaptieren sie je nach Fachbereich.

Jeder Fachbereich (Modul) besteht aus einer theoretischen Vorlesung, einer integrierten Lehrveranstaltung oder Übung, in der die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den institutseigenen Ausbildungslaboratorien geübt werden können und einem Berufspraktikum, das in 3-Wochen-Blöcken an externen Praktikumsstellen absolviert wird.

Die wissenschaftliche Kompetenz erwerben die Studierenden in erster Linie durch das Modul „Wissenschaftlich Arbeiten“ und durch die Module „Bachelorarbeit 1“ (4. Semester) und „Bachelorarbeit 2“ (6. Semester), in denen die zwei Bachelorarbeiten entstehen.

Die Module „Spezielle Aspekte der Biomedizinischen Analytik“ und „Vorbereitung auf das Berufsleben“ vermitteln den Studierenden zusätzliche Kompetenzen, die sie in Hinblick auf das bald zu erwartende Berufsleben einsetzen können.

Die Curriculumserstellung ist darauf ausgerichtet, dass Kompetenzerwerb, Lern- und Lehrmethode und Lerninhalte sowie Lernnachweise miteinander in Einklang stehen (vgl. Curriculum)

Berufspraktikum

Das Berufspraktikum dient der Vertiefung von fachlich-wissenschaftlichen Grundlagen, berufsspezifischen Zusammenhängen und Arbeitsabläufen sowie der Verknüpfung von Gelerntem mit neuen Informationen.

Unter Anleitung lernen die Studierenden ihre berufliche Rolle kennen und reflektieren diese. Dadurch werden Selbstverantwortung, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Selbstorganisation der Studierenden gefördert. Neben fachkompetenten PraktikumsanleiterInnen vor Ort werden die Studierenden von hauptberuflich Lehrenden des FH-Bachelor-Studienganges Biomedizinische Analytik betreut.

Das Pflichtpraktikum wird in neun Praktikumsblöcken á drei Wochen absolviert und umfasst insgesamt 45 ECTS (1125 Stunden workload), wobei die Vorgaben der FH-MTD-Ausbildungsverordnung berücksichtigt werden. Parallel zu jedem 3-wöchigen Praktikumsblock findet die Lehrveranstaltung „Reflexive Lernbegleitung: Praktikumsbegleitung“ statt, die durch hauptberufliche Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals in Kleingruppen angeboten wird.
Die Begleitveranstaltung dient in erster Linie der Praktikumsreflexion und der Besprechung des individuellen Lernfortschrittes, der im Portfolio fortgeschrieben wird. Im Rahmen dieser Veranstaltung hat die/der Studierende einen Praktikumsbericht nach definierten Vorgaben zu verfassen, der Teil des Ausbildungsprotokolls ist.

Prüfungen

Die Art der Leistungsbeurteilung wird für jede Lehrveranstaltung definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Leitung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala des österreichischen Schulsystems. Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:

  • schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Präsentationen

In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und
Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.

Anrechnungen

Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf Antrag der/des Studierenden von der Studiengangsleitung berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Studiengangsleitung so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Studiengangsleitung in Absprache mit der LeiterIn der Lehrveranstaltung.

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fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98, 6020 Innsbruck

Telefon: 0512 5322-0 Website: www.fhg-tirol.ac.at

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