Daher wird ab 22. Mai 2015 bis 31. Mai 2015 die Nachregistrierungsfrist geöffnet. Innerhalb dieser Frist können sich StudienwerberInnen, die sich an einer anderen österreichischen Universität für die Studien Betriebswirtschaft und/oder Volkswirtschaftslehre registriert haben, an der Karl-Franzens-Universität Graz nachregistrieren und somit einen Studienplatz erwerben. Für eine gültige Nachregistrierung ist die Registrierungsbestätigung der anderen Universität im Bewerbungstool hochzuladen. Sie werden per E-Mail informiert, ob Ihre Nachregistrierung gültig ist.

Anfang Juni 2015 werden alle StudienwerberInnen per E-Mail persönlich über die nachfolgenden Schritte, die zur Inskription nötig sind, informiert.

Alle Informationen und Fristen zum Aufnahmeverfahren: Aufnahmeverfahren