Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen

zulassungsbeschränkt

Übersicht

  • Abschluss: Master of Science in Health Studies (MSc)
  • Studienplätze: 25 pro Aufnahme

Berufsbild

Das österreichische Sozial- und Gesundheitswesen steht zu Beginn des 21. Jahrhunderts vor der großen Herausforderung, Gesundheitsleistungen im Sinne der Patienten- und Kundenorientierung zu optimieren und trotz steigender Personalaufwendungen und Investitionen Kosten zu reduzieren. Qualitätsarbeit kann dabei einen innovativen und vor allem systematischen Beitrag leisten, diese Anforderungen zu bewältigen.

Die Aufgaben und Tätigkeiten von AbsolventInnen des FH-Master-Studienganges Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen reichen von der Umsetzung der für die Qualitätsarbeit relevanten gesetzlichen Regelungen,  über die Einführung, Aufrechterhaltung und Validierung von Qualitätsmanagement-, Zertifizierungs- und Prozessmanagementsystemen bis hin zur Entwicklung und Anwendung von vereinzelten Instrumenten des Qualitätsmanagements.

Zielsetzung

Zielsetzung des FH-Master-Studienganges Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen ist die Vermittlung von fundierten Kenntnissen im Rahmen des Qualitäts- und Prozessmanagements als zusätzliche Qualifikation an Personen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind.

Perspektiven

Berufliche Tätigkeitsfelder von AbsolventInnen des FH-Master-Studienganges Qualitäts- und Prozessmanagement lassen sich unter anderem in öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens, des Sozialwesens, des Versicherungswesens bzw. in der einschlägigen Industrie definieren, in denen sie zum einen als Multiplikatoren bestehender Qualitätsmanagementabteilungen tätig sind, zum anderen im Rahmen von neu geschaffenen Positionen mit dem Aufbau der Qualitätsarbeit betraut werden.

Dabei können sie tätig werden als:

  • LeiterIn einer Einrichtung
  • LeiterIn einer Abteilung einer Einrichtung
  • QualitätsmanagerIn in Einrichtungen
  • Qualitätsbeauftragte/r in Einrichtungen
  • Prozessverantwortliche/r in Einrichtungen
  • Case-ManagerIn
  • Risiko-ManagerIn
  • Mitglied einer Qualitätssicherungskommission
  • OrganisationsentwicklerIn
  • BefragungsmanagerIn
  • ProjektmanagerIn
  • Forschung und Entwicklung im Bereich des Qualitätsmanagement
  • StudienkoordinatorIn

Studieninhalte

Das Qualifikations- und Kompetenzprofil der AbsolventInnen des FH-Master-Studienganges Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen beinhaltet die Vermittlung und Stärkung fachlich-methodischer sowie sozialkommunikativer und Selbstkompetenzen in den Bereichen Qualitäts-, Prozess-, Projekt- und Change Management und stellt somit die Verbindung zwischen fachlichen und fächerübergreifenden (gesundheitswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, informationstechnologischen und rechtlichen) Zusammenhängen vor dem Hintergrund der Erfordernisse der beruflichen Praxis her.

Durch die Vermittlung wissenschaftlicher Kompetenzen wird zum einen die strategische und operative Basis zur Durchführung wissenschaftlicher Tätigkeiten und zum anderen die qualitativ hochwertige Umsetzung erworbener Kompetenzen geschaffen. Anhand der erworbenen Managementkompetenzen im organisatorischen und persönlichen Bereich wird die erfolgreiche Umsetzung erwähnter Kompetenzen garantiert.

Hauptaufgabe des FH-Master-Studienganges Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen ist, die Studierenden stufenweise und konsequent auf die Anforderungen der beruflichen Praxis vorzubereiten. Dies erfolgt einerseits durch die Vermittlung aktueller Wissensinhalte aus Theorie und Praxis, andererseits durch die Integration und Reflexion von Erfahrungen aus der beruflichen Praxis der Studierenden in Lehre und Forschung.

Die Studieninhalte sind im Curriculum festgelegt.

Lehrveranstaltungstermine

Die Lehrveranstaltungen im FH-Master-Studiengang Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen finden in Wochenendblöcken (jeweils Donnerstag bis Samstag ganztägig) bzw. Blockwochen (jeweils Montag bis Samstag, ganztägig) statt. In allen Lehrveranstaltungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.

Anrechnungen

Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf Antrag der/des Studierenden von der Studiengangsleitung berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Studiengangsleitung so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Studiengangsleitung in Absprache mit der Leitung der Lehrveranstaltung.

UNI-Profil

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98, 6020 Innsbruck

Telefon: 0512 5322-0 Website: www.fhg-tirol.ac.at

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