Radiologietechnologie

zulassungsbeschränkt

Übersicht

  • Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
  • Studienplätze: 24 pro Aufnahme
  • Aufnahmerhythmus: jährlich

Berufsbild

Das Tätigkeitsfeld einer RadiologietechnologIn befindet sich an der Schnittstelle „Medizin-Technik-Mensch“ und erfordert hohes physikalisch-technisches Verständnis und logisch-analytisches Denken, aber auch medizinisches Interesse und soziale Kompetenz.

Die  RadiologietechnologIn übernimmt die Aufgabe, notwendige Untersuchungen und Behandlungen am Menschen nach ärztlicher Anordnung auf Basis radiologietechnischer Methoden eigenverantwortlich auszuführen. Das Aufgabengebiet umfasst die Anwendung ionisierender Strahlen in der diagnostischen Radiologie, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin, aber auch den Einsatz anderer Bild gebender Verfahren, wie Ultraschall oder Kernspintomographie, sowie das forschende Mitarbeiten im Bereich des Gesundheitswesens. Weiters umfasst der radiologisch-technische Dienst die Anwendung von Kontrastmittel nach ärztlicher Anordnung und in Zusammenarbeit mit ÄrztInnen. Weitere Betätigungsfelder bieten sich der RadiologietechnologIn in Einrichtungen der Forschung, Wissenschaft und Industrie, aber auch in der Veterinärmedizin. (Beschreibung in Anlehnung an das MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992, § 2 (3) i.d.g.F..

Zielsetzung

Ziel des FH-Bachelor-Studienganges Radiologietechnologie ist es, technische und soziale Inhalte auf wissenschaftlichem und praktischem Niveau miteinander zu verbinden und den Studierenden zu präsentieren. Die Studierenden erwerben somit schon während der Ausbildung die für den beruflichen Erfolg unumgänglichen und zentralen Querschnittsqualifikationen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fertigkeiten reagiert die Ausbildung auf den gesellschaftlichen und strukturell bedingten Wandel im Bereich der medizinisch-technischen Berufe, insbesondere der Radiologietechnologie.

Durch die traditionelle, jahrzehntelange und bestens bewährte Zusammenarbeit mit der Tirol Kliniken GmbH und die geplante Kooperation mit der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), ergeben sich hervorragende Voraussetzungen in Hinblick auf Interdisziplinarität und Innovation im Bereich der Forschung und Entwicklung. Aufgrund der Beteiligung von Tirol Kliniken GmbH und UMIT resultieren Synergieeffekte im Bezug auf die vorhandenen Ressourcen am „Human- und Gerätesektor“. Durch die enge Kooperation mit der Tirol Kliniken GmbH kann auf einen großen Pool von bestens geeigneten Lehrenden aus der medizinischen Praxis zurückgegriffen werden. Ebenso kann auf unkomplizierte Art und Weise der große Gerätepark der Krankenanstalten genützt werden, was die Planung und die Durchführung des Praktikumsbetriebes erheblich erleichtert. Auch der Zugang zu der Vielfalt der unterschiedlichsten Untersuchungen ist durch die enge Kooperation mit den Tirol Kliniken GmbH als Träger optimal gewährleistet.

Durch die Zusammenarbeit mit der UMIT ist die Grundlagenvermittlung, die Forschung und die Entwicklung auf der medizinischen und medizininformatischen Ebene auf einem fundierten wissenschaftlichen Niveau gesichert.

Perspektiven

Die RadiologietechnologInnen können in ihrem Beruf freiberuflich, angestellt oder leitend tätig werden. Mögliche Tätigkeitsfelder der Freiberuflichkeit bieten sich beispielsweise in der Qualitätssicherung bzw. im Qualitätsmanagement und im Bereich des Strahlenschutzes. Zum Aufgabengebiet des Strahlenschutzes zählen die Prävention und der Bereich der Dosimetrie. In einem Angestelltenverhältnis bietet sich der RadiologietechnologIn die Möglichkeit, in eine leitende Position aufzusteigen. Die AbsolventInnen des FH-Bachelor-Studienganges Radiologietechnologie können die Funktionen einer Strahlenschutzbeauftragten, einer Lehrenden oder Studiengangsleitung ausüben.

Kompetenzen

Die Kompetenzen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind in der FH-MTD-Ausbildungsverordnung, BGBl. Nr. 2/2006 detailliert festgelegt. „§ 1. Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten ist sicherzustellen, dass die Absolventen oder Absolventinnen mindestens folgende Kompetenzen erworben haben“:

  • Fachlich-methodische Kompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben die fachlich-methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung der radiologisch-technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 2 Abs. 3 MTD-Gesetz erworben. Sie haben gelernt, berufsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen, sowie Kenntnissen der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Medizin mit eigenverantwortlichen Handeln in den Fachbereichen Nuklearmedizin, radiologische Diagnostik und Intervention, Schnittbildverfahren und Strahlentherapie zu verknüpfen, sowie Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung, des Patientenschutzes und des Strahlenschutzes eigenverantwortlich wahrzunehmen. Mit Abschluss der Ausbildung haben sie eine berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Tun und Handeln im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext leitet.“
  • Sozialkommunikative sowie Selbstkompetenz: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.“
  • Wissenschaftliche Kompetenz: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um Forschungsprozesse nachzuvollziehen und zu planen.“

Studieninhalte

Das Curriculum basiert auf der FH-MTD-Ausbildungsverordnung mit den darin angeführten Kompetenzen und Qualifikationen. Soweit es möglich ist, sind absehbare Entwicklungen im Bereich der Radiologietechnologie mitberücksichtigt und in das vorhandene Curriculum eingearbeitet. Die angebotenen Lehrveranstaltungen sind zum Großteil obligatorisch, da die Workloadbeschränkung von 180 ECTS und die Umsetzung der Verordnung wenig Freiraum für Spezialisierungsmöglichkeiten zulassen. Eine Semesterwochenstunde besteht aus 18 Lehreinheiten zu jeweils 45 Minuten. Individuelle Schwerpunkte werden als Wahlpraktikum in der Radiodiagnostik im zweiten und sechsten Semester gesetzt. Im dritten und im sechsten Semester besteht eine weitere Schwerpunktsetzung im Rahmen der, die Bachelorarbeiten begleitenden, Lehrveranstaltungen, die in jeweils drei parallel laufenden Teilgruppen zu unterschiedlichen Fachgebieten angeboten werden.

Die Curriculumserstellung ist darauf ausgerichtet, dass Kompetenzerwerb, Lern- und Lehrmethode und Lerninhalte sowie Lernnachweise miteinander in Einklang stehen. (vgl.Curriculum).

Berufspraktikum

Die Gestaltung des Berufspraktikums erfolgt nach den Bestimmungen der FH-MTD-Ausbildungsverordnung. Die hier geforderten Untersuchungen werden nach Möglichkeit in theoriebegleitenden oder in geblockten Praktika angeboten. Ziel der praktischen Ausbildung ist es, den Studierenden die organisatorischen Abläufe der verschiedenen Praktikumsstellen näher zu bringen und sie mit der Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Nachsorge von Untersuchungen unter strahlenhygienischen und qualitätsorientierten Richtlinien sowie mit der Dokumentation der Untersuchungsdaten und Behandlungsdaten und deren Weiterleitung zu betrauen. Anfänglich wird die aktive Mitarbeit der Studierenden gefordert und in einem nächsten Schritt das sukzessive selbständige Arbeiten gefördert.

Prüfungen

Die Art der Leistungsbeurteilung wird für jede Lehrveranstaltung definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Leitung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala des österreichischen Schulsystems. Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:

  • schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Präsentationen

In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveran-staltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.

Anrechnung

Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung. Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen ist auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen. Bei Feststellung der Gleichwertigkeit, werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung wird in diesen Fällen nicht vorgesehen. Besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums berücksichtigt. Das gilt insbesondere für berufsbegleitend organisierte Studiengänge und Studiengangsteile.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Studiengangsleitung  in Absprache mit der Leitung der Lehrveranstaltung.

UNI-Profil

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98, 6020 Innsbruck

Telefon: 0512 5322-0 Website: www.fhg-tirol.ac.at

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