Physiotherapie

zulassungsbeschränkt

Übersicht

  • Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
  • Studienplätze: 26 pro Aufnahme
  • Aufnahmerhythmus: jährlich

Berufsbild

Der physiotherapeutische Dienst umfaßt „die eigenverantwortliche Anwendung aller physiotherapeutischen Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung im intra- und extramuralen Bereich, unter besonderer Berücksichtigung funktioneller Zusammenhänge auf den Gebieten der Gesundheitserziehung, Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation. Hiezu gehören insbesondere mechanotherapeutische Maßnahmen, wie alle Arten von Bewegungstherapie, Perzeption, manuelle Therapie der Gelenke, Atemtherapie, alle Arten von Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen, Ultraschalltherapie, weiters alle elektro-, thermo-, photo-, hydro- und balneotherapeutischen Maßnahmen sowie berufsspezifische Befundungsverfahren und die Mitwirkung bei elektrodiagnostischen Untersuchungen. Weiters umfasst er ohne ärztliche Anordnung die Beratung und Erziehung Gesunder in den genannten Gebieten“ (MTD-Gesetz § 2. (1) BGBl. Nr. 460/1992 i.d.g.F.).

Zielsetzung

Zielsetzung des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie ist die Ausbildung von PhysiotherapeutInnen im Rahmen eines fundierten, praxisorientierten und kompetenzorientierten Studiums auf Hochschulniveau, um die Durchlässigkeit und die internationale Vergleichbarkeit der Berufsqualifikation von AbsolventInnen zu gewährleisten.

Über eine fundierte berufspraktische Handlungskompetenz, die nicht durch Lernen allein, sondern nur durch die Verknüpfung mit Tätigkeiten im praktischen Kontext erreicht werden kann, sowie der Vermittlung wissenschaftlicher, sozialkommunikativer und Problemlösungskompetenzen, um im Berufsfeld komplexe Aufgaben selbstständig und reflexiv bearbeiten zu können, werden überfachliche Kompetenzen als wesentliche Ergänzung zum gelehrten Fachwissen entwickelt.

Perspektiven

Den AbsolventInnen des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie eröffnet sich durch den wachsenden Bedarf an professionell ausgebildeten Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen in den Bereichen der Gesundheitserziehung, Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern.

Die AbsolventInnen des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie werden aufgrund der in der Ausbildung vermittelten Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen und der daraus resultierenden Handlungskompetenz sowie der gesetzlichen Grundlagen befähigt, sowohl im Angestelltenverhältnis als auch freiberuflich und sowohl im intramuralen als auch in extramuralen und wissenschaftlichen Bereichen des Gesundheitswesens tätig zu werden. Folgende Kernbranchen können als berufstypische Tätigkeitsfelder gesehen werden:

  • öffentliche und private Krankenanstalten
  • Kuranstalten
  • Alten- und Pflegeheime
  • Rehabilitationszentren
  • freiberufliche Tätigkeit
  • Sozial- und Privatversicherungen
  • Interessensvertretungen
  • Ausbildungseinrichtungen
  • Beratungseinrichtungen
  • Hersteller von Medizinprodukten und
  • Einrichtungen der Gesundheitsförderung und -vorsorge.

Ergänzend lassen sich im extramuralen Bereich zunehmend neue Tätigkeitsfelder vor allem im Bereich der Prävention identifizieren, deren Besetzung mit professionell ausgebildeten PhysiotherapeutInnen Chancen für die AbsolventInnen sowohl in ihrem originären Berufsfeld als auch zunehmend im wissenschaftlichen Bereich bieten kann.

AbsolventInnen des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie sind befähigt, innerhalb eines therapeutischen disziplinären oder interdisziplinären Teams im intra- und extramuralen Bereich mitzuarbeiten oder als Leitung dieses Teams zu fungieren. Eine freiberufliche Tätigkeit in eigener oder einer gemeinschaftlich geführten Praxis steht als Alternative zur Verfügung. Die Einbindung von erfahrenen AbsolventInnen in Lehre und Forschung stellt eine weitere Möglichkeit der Berufstätigkeit dar.

Kompetenzen

Die Qualifikationen und Kompetenzen der Physiotherapie sind in der FH-MTD-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 2/2006 festgelegt. Aus diesen Vorgaben ergibt sich folgendes Qualifikations- und Kompetenzprofil:

  • Fachlich-methodische Kompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben gelernt, physiotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum eigenverantwortlichen physiotherapeutischen Handeln zu verknüpfen, um diese insbesondere in den Fachbereichen Arbeitsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Geriatrie, Innere Medizin, Intensivmedizin, Kardiologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Orthopädie, Physikalische Medizin, Psychiatrie, Pulmologie, Rheumatologie, Traumatologie und Urologie anzuwenden. Sie beherrschen die Arbeitsschritte der Physiotherapie, die der Erhaltung, Förderung, Verbesserung oder Wiedererlangung der Bewegungsfähigkeit in der Gesundheitsförderung, Prävention, Therapie und Rehabilitation dienen. Mit Abschluss der Ausbildung haben sie eine berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Tun und Handeln im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext leitet.“
  • Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.“
  • Wissenschaftliche Kompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um Forschungsprozesse nachzuvollziehen und zu planen.“

Studieninhalte

Ziel der praxisorientierten Ausbildung ist, den AbsolventInnen ausreichende Qualifikationen in den Bereichen Prävention, Therapie und Rehabilitation vor dem Hintergrund des Erwerbs fachlich-methodischer, wissenschaftlicher, sozialkommunikativer und berufsspezifischer Selbstkompetenzen zu vermitteln. Professionelles Handeln soll unter anderem durch die Anregung bestimmter Fähigkeiten im Umgang mit sich selbst gefördert und gewährleistet werden. Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstvertrauen und das Bewusstsein der eigenen Stärken und Schwächen sowie der Wirkung auf andere fördern den kritisch-reflektierten Umgang mit den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Erwerb von Teilqualifikationen wird durch die Gestaltung der einzelnen Module zum einen sowie durch die auf einander aufbauenden Module zum anderen im Sinne der Output-Orientierung gesichert.

Die Inhalte des ersten Semesters vermitteln fachlich-methodische Kompetenzen im Bereich der biomedizinischen Grundlagen und der therapeutischen Grundlagen. Weiters werden gesetzliche und physiotherapeutische Aspekte im Bereich der Gesundheit besprochen sowie die wissenschaftliche Basis für das weitere Studium geschaffen.

Im zweiten Semester werden weitere Inhalte der biomedizinischen Grundlagen vermittelt und der Bereich der therapeutischen Grundlagen ergänzt. Im Rahmen der Module Physiotherapie 1 und Evidence based Practice erfolgt die Vernetzung der bisher vermittelten Inhalte des Studiums sowie eine Weiterführung der Vermittlung wissenschaftlicher Kompetenzen. Die Umsetzung der erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten an PatientInnen wird durch ein 3-wöchiges klinisches Praktikum am Ende dieses Semesters gewährleistet.

Das dritte Semester vermittelt weitere biomedizinische Grundlagen sowie eine Fortführung der Module Physiotherapie und Evidence based Practice. Im Rahmen des Praktikums Klinischer Schwerpunkt 2 erfolgt die Umsetzung der erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Mit der Fortführung biomedizinischer und physiotherapeutischer Inhalte sowie den Modulen Evidence based Practice 4 und Klinische Vertiefung und Vernetzung 1 werden weitere studienrelevante Inhalte vermittelt und die Voraussetzungen für die erste Bachelorarbeit im vierten Semester geschaffen. Zusätzlich werden im Modul Gesundheitsberufe interdisziplinär ethische, soziologische und gesellschaftliche Aspekte der Gesundheit betrachtet.

Im fünften Semester erfolgt die Vermittlung weiterer biomedizinischer und physiotherapeutischer Inhalte sowie in den Modulen Evidence based Practice 5 und Klinische Vertiefung und Vernetzung 2 eine Reflexion aller Inhalte des Studiums und der Praktika. Außerdem findet das dritte klinische Praktikum statt und es wird die zweite Bachelorarbeit verfasst.

Das vierte klinische Praktikum im sechsten Semester ermöglicht den Studierenden die praktische Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Der Abschluss der Ausbildung zur/zum PhysiotherapeutIn stellt den Beginn eines lebenslangen Lernprozesses dar und schafft die Voraussetzung zum weiteren Erwerb berufsspezifischer und berufsnaher Qualifikationen.

Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergeben sich die Inhalte des FH-Bachelor-Studienganges Physiotherapie, welche im Curriculum des Studienganges festgelegt sind (vgl. Curriculum).

Berufspraktikum

Ziel des Berufspraktikums ist, Selbstverantwortung, Eigeninitiative, Teamfähigkeit sowie Selbstorganisation der Studierenden zu fördern und das in den Lehrveranstaltungen erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Mit dem Praktikum erfolgt zum einen eine Wissensvertiefung in verschiedenen therapeutischen Feldern, zum anderen die Auseinandersetzung mit neuen inhaltlichen, organisatorischen und sozialen Anforderungen.

Die praktische Ausbildung im FH-Bachelor-Studiengang Physiotherapie erfolgt entsprechend dem jeweiligen, am aktuellen Ausbildungsstand orientierten, Qualifikationsprofil der Studierenden kontinuierlich und aufbauend vor dem Hintergrund der praktischen Umsetzung theoretischer Lehrinhalte und entspricht somit den Anforderungen an einen berufsqualifizierenden FH-Bachelor-Studiengang.

Die Gesamtdauer des Praktikums umfasst 48 ECTS (1.200 Stunden workload). Eine begleitende Lehrveranstaltung (Praxisreflexion bzw. integrativer Prozess) dient der professionellen Vorbereitung, Evaluation und Reflexion des Praktikums in Kleingruppen oder in Einzelgesprächen und wird von hauptberuflichen Mitgliedern des Lehr- und Forschungspersonals betreut.

Prüfungen

Die Art der Leistungsbeurteilung einer Lehrveranstaltung wird für jede Lehrveranstaltung getrennt definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die LeiterIn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala.

Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:

  • Schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Referate

In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.

Anrechnungen

Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf Antrag der/des Studierenden von der Studiengangsleitung  berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Studiengangsleitung so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Studiengangsleitung in Absprache mit der LeiterIn der Lehrveranstaltung.

UNI-Profil

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98, 6020 Innsbruck

Telefon: 0512 5322-0 Website: www.fhg-tirol.ac.at

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