Logopädie

zulassungsbeschränkt

Übersicht

  • Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
  • Studienplätze: 24 pro Aufnahme
  • Aufnahmerhythmus: 2-jährig

Berufsbild

Der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst umfasst die eigenverantwortliche logopädische Befunderhebung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen sowie audiometrische Untersuchungen nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung (§ 2 Abs. 6 MTD-Gesetz).

Erwerb und Rehabilitation von Sprache und Sprechen beruhen auf Bewegung (zuerst stehen, dann verstehen und mitteilen), Wahrnehmung (zuerst ergreifen, dann begreifen) und einer kommunikationsfördernden Umwelt. Daher bezieht die Logopädie ihr Wissen aus verschiedenen Spezialgebieten (Medizin, Linguistik, Psychologie, Pädagogik), um den Erfordernissen bei Erkennung und Behandlung von Störungen der Sprachentwicklung, der Aussprache, der Stimme, des Hörens, der Sprache, des Sprechablaufs und der Mundfunktionen im nonverbalen Bereich gerecht zu werden.

Zielsetzung

Das Ziel des FH-Bachelor-Studienganges Logopädie ist die Befähigung einer AbsolventIn zur eigenverantwortlichen Durchführung der Logopädischen Diagnostik und Therapie von Hör-, Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen sowie Schluckstörungen und zur Durchführung audiometrischer Untersuchungen in enger Zusammenarbeit mit der medizinischen Fachdisziplin der Phoniatrie. Ziel ist auch die Befähigung einer AbsolventIn zur Herausformung einer ethischen Haltung im Umgang mit Menschen im Prozess von Habilitation und Rehabilitation. Ziel ist ebenso eine Sensibilisierung der AbsolventIn für wissenschaftliches Forschen und zur Vermehrung der Forschung auf dem Gebiet der Logopädie beizutragen.

Perspektiven

Die gegenwärtig stabile Arbeitsmarktsituation lässt zugleich eine Tendenz der Entwicklung einer steigendenen Nachfrage für LogopädInnen erkennen. Der wachsende Bedarf nach Logopädischer Behandlung wird einerseits durch eine eher geringfügige Steigerung des Beschäftigungsausmaßes im intramuralen Bereich und andererseits durch eine verstärkte Expansion des Angebotes im extramuralen (freiberuflichen) Bereich abgedeckt. Bedarf- und Akzeptanzanlysen gehen davon aus, dass mit einer Aufnahme von 20 Studierenden im zweijährigen Rhythmus der erwartete Bedarf an LogopädInnen in Tirol und umliegenden Regionen abgedeckt werden kann. Durch den rasch wachsenden Anteil der älteren Menschen wird mit einem Anstieg von PatientInnen/KlientInnen mit neurologischen Erkrankungen und damit einhergehenden Störungen der Sprache und des Schluckens angenommen. Ebenso werden präventive Tätigkeiten der LogopädIn an Bedeutung gewinnen.

Berufliche Tätigkeitsfelder in der Logopädie sind:

  • Logopädische Diagnostik und Therapie in intra- und extramuralen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Prävention von Störungen und Behinderungen der verbalen Kommunikation und von oralen Primärfunktionen
  • Logopädische Beratung
  • Lehre und Forschung
  • Begutachtung

Kompetenzen

Die AbsolventIn erwirbt folgende Kompetenzen:

  • Fachlich-methodische Kompetenzen: zur Beherrschung der Anforderungen bei der eigenverantwortlichen Durchführung von Logopädischer Diagnostik und Therapie im Rahmen eines medizinischen Grundverständnisses
  • Sozial-kommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen: zur Übernahme einer therapeutischen Grundhaltung im Umgang mit PatientInnen und Angehörigen
  • Wissenschaftliche Kompetenzen: für die Fähigkeit zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung sowie für die Fähigkeit zur Mitarbeit an wissenschaftlicher Forschung

Curriculare Schwerpunkte:

  • Audiologie
  • Vermittlung eines fundierten medizinischen Grundlagenwissens zum Verständnis auch komplexer logopädischer Störungsbilder unter besonderer Berücksichtigung der PatientIn/KlientIn nach neurologischen Erkrankungen
  • Enge Verzahnung der medizinischen Grundlagen für Hör-, Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen sowie Schluckstörungen mit Methoden der Logopädischen Intervention
  • Vermittlung sozialkommunikativer Kompetenzen und Selbstkompetenzen
  • Interdisziplinäres und fachübergreifendes Arbeiten
  • Berufspraktikum in enger Anbindung an Klinische Abteilungen einer Krankenanstalt

Studieninhalte

Der FH-Bachelor-Studiengang Logopädie besteht aus 24 Modulen, die auf 6 Semester verteilt sind.

Im ersten Semester werden allgemeine und erste fachspezifische medizinische Grundlagen für ein basales Verständnis der Anatomie und Physiologie des Menschen vermittelt. Neben Grundlagen des Hörens und erster Hörmessungen (Audiologie) können Studierende den Umgang mit der eigenen Stimme und dem eigenen Sprechen in praktischen Übungen kennen lernen. Sie erhalten neben einer Einführung in Grundlagen der Kommunikation und Fachsprache Zugang zum „Logopädischen Prozess“. Berufspraktikum: eine Woche eng theoriebegleitend.

Im zweiten Semester werden allgemeine Aspekte in den Gesundheitsberufen spartenübergreifend betrachtet. Die fachspezifischen medizinischen Grundlagen werden weiter ausgebaut und vertieft. Audiologische Inhalte werden intensiv und unmittelbar nach Vermittlung der theoretischen Voraussetzungen an audiometrischen Geräten geübt. Studierende üben sich im Aufbau eines ökonomischen Gebrauchs von Atmung und Stimme. Daneben erhalten sie psychologische Grundlagen zum Verständnis menschlichen Verhaltens und für den Aufbau einer therapeutischen und pädagogischen Haltung einer LogopädIn. Myofunktion und Schluckstörungen werden aus phoniatrisch-logopädischer Sicht thematischbehandelt. Berufspraktikum: sechs Wochen theoriebegleitend und als Block.

Im dritten Semester stehen phoniatrisch-logopädische Störungsbilder, deren Erkennung und Behandlung im Mittelpunkt. Thematisch dargestellt werden: Stimme, Sprechen, Sprache, Wahrnehmungs- und cerebrale Bewegungsstörungen. Vermittelt werden erste Kenntnisse für wissenschaftliches Arbeiten zur Erstellung eines theoretisch reflektierten Praktikumsberichtes (Bachelorarbeit 1). Erfahrungen aus dem Berufspraktikum der ersten zwei Semester werden supervisorisch reflektiert.

Im vierten Semester werden Störungen des Sprachbesitzes aus phoniatrischer und logopädischer Sicht vollständig dargestellt. In der Audiologie erhalten Studierende Kenntnisse in weiterführender Diagnostik und Rehabilitation mit dem Schwerpunkt Hörmessungen im Kindesalter und können die dafür notwendigen Messungen an audiometrischen Geräten durchführen. Spezifische Aspekte in den Bereichen Stimme, Sprache, Sprechen und Schlucken beim Kind und Erwachsenen werden vertieft. Berufspraktikum: elf Wochen geblockt.

Im fünften Semester rücken Syndromale Erkrankungen und deren medizinische und logopädische Diagnostik und Therapie, integrative Verfahren in interdisziplinärer Anwendung und Emotion und Kognition sowie deren Störungen und Behandlungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt. Die apparative Versorgung bei Erwachsenen und Kindern sowie spezielle medizinisch-audiologische Fragestellungen schließen die Lehrinhalte von Audiologie ab. Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten werden vertieft. Erfahrungen aus dem logopädischen Berufspraktikum werden supervisorisch aufgearbeitet. Berufspraktikum: neun Wochen geblockt.

Im sechsten Semester verfassen die Studierenden eine (empirische) Studie (Bachelorarbeit 2). Studierende lernen die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen für den Beruf und die Berufsausübung sowie das Rehabilitationsumfed der Logopädie kennen. Berufspraktikum: zwölf Wochen geblockt. Mit der kommissionellen Bachelor-Prüfung wird das FH-Bachelor-Studium abgeschlossen.

Aus den gesetzlichen Vorgaben der FH-MTD-AV (BGBl. Nr. 2/2006) ergeben sich die Inhalte des FH-Bachelor-Studienganges Logopädie, welche im Curriculum des Studienganges festgelegt sind (vgl.Curriculum bzw. Curiculum gültig ab Studienjahr 2017/18)

Berufspraktikum

Ziel des Berufspraktikums ist der Erwerb fundierter Erfahrungen in der Patientenbetreuung sowie fundierter Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Durchführung logopädischer Maßnahmen.

Die praktische Umsetzung von theoretischen Lehrinhalten wird kontinuierlich und aufbauend an den Praktikumsstellen gefestigt und vertieft. Die praktische Ausbildung erfolgt patientenorientiert.

Das Berufspraktikum umfasst die Pflichtbereiche Logopädie und logopädische Methodik, Phoniatrie, Audiologie einschließlich Audiometrie sowie die nachstehenden Wahlbereiche je nach individuellem Schwerpunkt: multiprofessioneller Bereich, insbesondere in Zusammenarbeit mit PhysiotherapeutInnen, DiaetologInnen und ErgotherapeutInnen, spezielle klinische Bereiche sowie Gesundheitsförderung
und Prävention.

Das Berufspraktikum im FH-Bachelor-Studiengang Logopädie beträgt 31 Prozent der gesamten Ausbildung: Das sind 39 Wochen und 55 ECTS. Der größte Teil des Berufspraktikums findet in Einrichtungen der Tirol Kliniken GmbH statt. Zusätzliche Praktikumsstellen stehen an weiteren Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und in freiberuflichen logopädischen Praxen zur
Verfügung.

Stellen für ein Berufspraktikum sind jedoch nicht nur auf das Bundesland Tirol beschränkt. Es empfiehlt sich, auch Angebote aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland zu nützen. Organisation und Übernahme allfällig entstehender Kosten (Fahrt, Aufenthalt) sind Teil der berufsvorbereitenden Interessen und Kompetenzen der Studierenden.

Das Berufspraktikum ist akkumulierend organisiert und erstreckt sich mit Ausnahme von Semester 3 über alle Semester.

Prüfungen

Die Art der Leistungsbeurteilung wird für jede Lehrveranstaltung definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Leitung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala des österreichischen Schulsystems. Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:

  • schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Präsentationen
  • Bachelorarbeiten

In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und
Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.

Anrechnung

Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf Antrag der/des Studierenden von der Studiengangsleitung berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Studiengangsleitung so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Studiengangsleitung in Absprache mit der Leitung der Lehrveranstaltung.

UNI-Profil

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98, 6020 Innsbruck

Telefon: 0512 5322-0 Website: www.fhg-tirol.ac.at

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