Hebamme

zulassungsbeschränkt

Übersicht

  • Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
  • Studienplätze: 25 pro Aufnahme
  • Aufnahmerhythmus: 2-jährig

Berufsbild

Der Beruf der Hebamme ist einer der ältesten Frauenberufe der Welt. Bereits im alten Testament finden sich zahlreiche Beschreibungen von Geburten, die durch erfahrene und sachkundige Hebammen geleitet wurden. Seit jeher steht die Betreuung von Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett im Vordergrund. Seit Mitte des vorigen Jahrhunderts hat sich das Bild der Hebamme jedoch grundlegend gewandelt. Heute sind Hebammen hoch qualifizierte medizinische Fachkräfte, die einerseits Frauen und Kindern eine fundierte medizinische Versorgung bieten, andererseits aber auch Wissen über komplementäre Methoden besitzen und so individuell auf die Bedürfnisse der Frauen und Kinder eingehen können.

Gemäß § 2 Abs. 1 Hebammengesetz übernehmen Hebammen die Beratung, Betreuung und Pflege von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen und die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.

Zielsetzung

Vor allem soziale Berufe bedürfen einer Festlegung der Werte, Ziele und Normen (Ethik), welche die Vorgehensweise im Beruf leiten. Der Internationale Hebammenverband (ICM) hat in Zusammenarbeit mit der WHO den „International Code of Ethics for Midwives“ (2008) erarbeitet.
Neben dem Hauptziel, der Gesundheit für Frauen, dient der Kodex als Grundlage für die Ausbildung, die Berufsausübung und die Forschung der Hebammen. Der Kodex stellt weiters das Grundrecht von Gerechtigkeit für alle Menschen in den Mittelpunkt und  setzt sich für  eine allen zugängliche Gesundheitsvorsorge ein.

Die Hebammentätigkeit beruht somit auf gegenseitiger Achtsamkeit, Vertrauen, Respekt und der Würde aller Mitglieder der Gesellschaft.

Aus diesen Wertvorstellungen ergeben sich die Ziele für den FH-Bachelor-Studiengang Hebamme:

  • praxisbezogene Hebammenausbildung auf Hochschulniveau die einen unmittelbaren Theorie-Praxis-Transfer garantiert
  • Forschungs- und Entwicklung
  • Forschungsleistung und Entwicklung im Berufsfeld zur Weiterentwicklung des Hebammenwissens, um eine evidenz-basierte Geburtshilfe zu gewährleisten und die Hebammenforschung als junge Disziplin zu erweitern
  • Durchlässigkeit und internationale Vergleichbarkeit

Perspektiven

Sowohl die Berufsausübung als auch die Tätigkeitsbereiche der Hebammen sind durch das Hebammengesetz geregelt. In Österreich stehen Hebammen folgende Formen der Berufsausübung zur Verfügung:

  • freiberuflich und/oder
  • im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt und/oder
  • im Dienstverhältnis zu Einrichtungen der Geburtsvorbereitung und -nachbetreuung und/oder
  • im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen ÄrztInnen
  • im Dienstverhältnis zu Gruppenpraxen gemäß § 52a ÄrzteG 1998
  • mögliche Leitungsfunktion (bevorzugt Masterabschluss).

Hebammen üben ihren Beruf in Krankenanstalten üblicherweise auf folgenden Stationen (intramurale Tätigkeitsfelder) aus

  • Entbindungsabteilung
  • Wochenstation/Mutter-Kind-Station
  • Kinderzimmer
  • Präpartal-Station
  • Ambulanzen
    • Hebammenambulanz
    • Schwangerenambulanz
    • Risikoambulanz

Hebammen im extramuralen Bereich können freiberuflich alleine oder in Gruppenpraxen und/oder in Kooperation mit einer Krankenanstalt bzw. einer niedergelassenen ÄrztIn ihren Beruf ausüben und können in diesem Rahmen das gesamte Spektrum des Hebammenberufes wie Beratung, Pflege und Betreuung von Schwangeren, die Hausgeburtshilfe, die Wochenbettbetreuung und die Mutter-Eltern-Beratung abdecken.

Darüber hinaus können Hebammen verschiedene Positionen im Österreichischen Hebammengremium bekleiden und somit an der berufspolitischen Weiterentwicklung der Berufsgruppe teilnehmen sowie an nationalen und internationalen Projekten mitzuarbeiten.

Kompetenzen

Die Qualifikationen und Kompetenzen der Hebamme sind in der FH-Hebammen-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 1/2006 und im Amtsblatt der Europäischen Union L255/123, Ausbildungsprogramm für Hebammen Teil A u. B detailliert festgelegt. Aus diesen Vorgaben ergibt sich folgendes Qualifikations- und Kompetenzprofil für Hebammen:

  • Fachlich-methodische Kompetenz: „Die Absolventinnen oder Absolventen haben gelernt, berufsspezifische und medizinische Kenntnisse sowie Kenntnisse aus anderen relevanten Disziplinen mit den erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung aller Bereiche der Hebammentätigkeit zu verknüpfen. Mit Abschluss der Ausbildung haben die Absolventinnen oder Absolventen eine berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Tun und Handeln im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext leitet.“
  • Sozialkommunikative sowie Selbstkompetenz: „Die Absolventinnen oder Absolventen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.“
  • Wissenschaftliche Kompetenz: „Die Absolventinnen oder Absolventen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um Forschungsprozesse nachzuvollziehen und zu planen.“

Studieninhalte

Der FH-Bachelor-Studiengang Hebamme besteht aus aufeinander aufbauenden Modulen. Die Zusammensetzung der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls richtet sich im Sinne der Output-Orientierung nach der zu erwerbenden Teilqualifikation. Das Curriculum ist darauf ausgerichtet, dass Kompetenzerwerb, Lehr- und Lerninhalte sowie Lernnachweise miteinander in Einklang stehen und berücksichtigt folgende Richtlinien und Verordnungen:

  • EU-Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Hebammen i.d.g.F.
  • FH-Hebammen-Ausbildungsverordnung (FH-HEB-AV, BGBl. II Nr. 1/2006 i.d.g.F.)

Die Inhalte des ersten Semesters vermitteln fachlich-methodische Kompetenzen im Rahmen eines medizinischen Propädeutikums. Die „Geburtshilfe“ verläuft über alle sechs Studiensemester in den Modulen Geburtshilfe 1 bis 5. Im Modul Geburtshilfe 1 werden Grundlagen zu physiologischen Veränderungen des mütterlichen Organismus während der Phasen der Schwangerschaft, dem physiologischen Wehenverlauf bis hin zu ersten Veränderungen des Wochenbettes vermittelt. Der Pflegeprozess sowie Hebammenpraxis und Prävention schließen im 1. Semester das Modul ab.

Das Curriculum ist in einer engen Verwebung zwischen Theorie und Praxis (Module Berufspraktikum 1 bis 5, jeweils 9 Wochen pro Semester) aufgebaut. Damit wird das, in der FH-HEB-AV geforderte Verschränken, Koordinieren und Ineinandergreifen der Vermittlung von theoretischen Ausbildungsinhalten sowie der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten  garantiert. Das Modul „Berufsspezifische Disziplinen“ ist im Curriculum daher ebenfalls in aufbauender Form über alle sechs Studiensemester (Module Berufsspezifische Disziplinen 1 bis 5) verankert, bereitet die Berufspraktika vor und unterstützt den Reflexions- und Lernprozess in der praktischen Umsetzung der erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen. “Kollegiales Coaching/Reflexives Lernen“ zieht den Rahmen im Verlauf des Studiums, um praktische Erfahrungen mit der Theorie und den dazugehörenden Kommunikationstools inkl. Konfliktmanagementinstrumente vom 1. bis  ins 6. Semester zu verknüpfen. Die Studierenden verfassen im Verlauf des Studiums ein Portfolio und reflektieren ihre persönlichen Lernerfahrungen von Studienbeginn bis Studienabschluss darin.

Das zweite Semester vermittelt allgemeine pharmakologische und spezielle physiologische Theorien zu den aufbauenden, ineinandergreifenden Inhalten des Moduls Geburtshilfe 2. Die Lehrveranstaltungen Perinatologie sowie der Notfall- und Intensivmedizin erweitern das Wissen der Studierenden.

Die Psychologischen Theorien im Fokus auf Entwicklungspsychologien, psychologische Perspektiven der Familienplanung werden vermittelt. Die Bedeutung interdisziplinären Arbeitens zeigt sich im Modul Gesundheitsberufe Interdisziplinär. Themen, die alle Gesundheitsberufe betreffen wie Gender, Diversity und Ethik bis zu Lernen mit neuen Medien, Gesundheitsförderung und Prävention, eingebettet in Prozess und Qualitätsmanagement werden in Groß- und Kleingruppen interaktiv gelehrt.

Der Fokus des  Berufspraktikums im zweiten Semester liegt beim Dammschutz, Beistandsleistung bei der Geburt sowie bei der Erstversorgung und Erstuntersuchung des Neugeborenen unter Anleitung.

Das dritte Semester setzt die in sich aufbauende Struktur zwischen den berufsspezifischen Disziplinen und der Geburtshilfe 3 fort. Erweitert durch das Modul Bezugswissenschaftliche Grundlagen lernen die Studierenden die Grundlagen der Forschung und Methodik kennen, diskutieren anhand von Fallstudien ethische Konflikte und Dilemmata in der Geburtshilfe und trainieren die Recherche von (englisch)sprachiger Fachliteratur. In diesem Semester kommt der Internationalen und nationalen Kooperation und Vernetzung ein bedeutender Stellenwert zu. Im Berufspraktikum 3 führen die Studierenden die Leitung der Geburt inklusive Dammschutz und der Plazentarperiode unter Aufsicht durch.

Im vierten Semester werden die notwendigen Rechtsgrundlagen für Gesundheitsberufe und im Besonderen das Hebammenrecht vermittelt. Die sich im Semesterverlauf aufbauenden Module Geburtshilfe 4 und Berufsspezifische Disziplinen 4 werden unter Berücksichtigung der Vielseitigkeit der Rolle der Hebamme vertieft bzw. erweitert. . Das Modul Forschendes Lernen im Berufsfeld 1 führt zur Erweiterung der Wissenschaftlichen Kompetenzen und wird mit der 1. Bachelorarbeit abgeschlossen. Das Berufspraktikum führt zur Vertiefung der prozessorientierten Betreuung, Pflege und Beratung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen.

Im fünften Semester werden die Kompetenzen im Sinne des primary health care durch die jeweiligen Module erweitert und vertieft. Kulturelle, religiöse und gesellschaftliche Perspektiven in Beziehung zu Reproduktion, Familienplanung sowie Geburt werden analysiert und diskutiert. Die Studierenden entwickeln sich in ihrer Rolle als zukünftige Hebamme und setzten ihre Tätigkeiten im Berufspraktikum 5 zunehmend professionell und selbstständig um.

Das Arbeitsspektrum der Hebamme im Sinne von Fehlermanagement, fehlervermeidenden Strukturen und Kennenlernen bzw. Anwenden von Fehlermeldesystemen wird u.a. im sechsten Semester behandelt. Teamarbeit, Teamkonflikte werden mit dem Instrument der Supervision erklärt und erläutert. Das Modul Forschendes Lernen im Berufsfeld 2 mündet aus den Erkenntnissen der Lehrveranstaltungen Angewandte Methoden wissenschaftlichen Arbeitens und der Summe aller vermittelten Kompetenzen der 6 Semester zum Verfassen der 2. Bachelorarbeit. Das Berufspraktikum zeigt das selbständige Anwenden und Umsetzen der im Studium erworbenen Qualifikationen.

Aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben sich die Inhalte des FH-Bachelor-Studienganges Hebamme, welche im Curriculum des Studienganges festgelegt sind (vgl. Curriculum).

Berufspraktikum

Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden fachlich-wissenschaftliche Grundlagen, berufsspezifische Zusammenhänge und Arbeitsabläufe sowie praktische Kenntnisse und Fertigkeiten neben der direkten Tätigkeit an der PatientIn auch in Form von praktischen Übungen in Kleingruppen vermittelt, geübt und reflektiert.

Während der gesamten Praktikumszeiten werden die Studierenden neben den hauptberuflich vor Ort tätigen Fachpersonen auch von den hauptberuflich Lehrenden des FH-Bachelor-Studienganges Hebamme unterrichtet und betreut.

Der FH-Bachelor-Studiengang Hebamme schließt mit einer europaweit gültigen Berufsberechtigung ab, welche die bereits oben beschriebenen Kompetenzen und Qualifikationen beinhaltet. Die hohe berufliche Eigenverantwortlichkeit der Hebamme erfordert eine qualitativ hochwertige, sehr praxiszentrierte Ausbildung. Auch von Seiten der WHO wird diesem Umstand Rechnung getragen, wie die Empfehlung „WHO European Strategy for Nursing and Midwifery Education“ von 2001 beweist. Es wird in dieser Empfehlung klar zum Ausdruck gebracht, dass eine 3-jährige Ausbildung das Minimum darstellt, wobei der praktische Anteil nicht unter 2250 Stunden liegen soll.

Dieser Empfehlung und den Richtlinien und FH-Hebammen-Ausbildungsverordnung folgend umfasst der praktische Anteil des FH-Bachelor-Studienganges Hebamme 2250 Stunden (90 ECTS), also 50% der Arbeitsleistung von 3 Studienjahren (Gesamtarbeitsaufwand/workload) einer/eines Studierenden. Dadurch wird sichergestellt, dass die in der EU-Richtlinie und in der FH-Hebammen-Ausbildungsverordnung festgelegten praktischen Ausbildungsziele erreicht werden. Die Sicherstellung der fachlich-methodischen Kompetenzen macht dieses Vorgehen unumgänglich.

Prüfungen

Die Art der Leistungsbeurteilung wird für jede Lehrveranstaltung definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Leitung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala des österreichischen Schulsystems. Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:

  • schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Präsentationen

In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die konkreten Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und
Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.

Anrechnung

Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf Antrag der/des Studierenden von der Studiengangsleitung  berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Studiengangsleitung so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Studiengangsleitung in Absprache mit Leitung der Lehrveranstaltung.

UNI-Profil

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98, 6020 Innsbruck

Telefon: 0512 5322-0 Website: www.fhg-tirol.ac.at

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