Geringfügigkeitsgrenze für Studenten

Bei der geringfügigen Anstellung darf man ein gewisses, monatliches Gehalt nicht übersteigen.

Geringfügigkeitsgrenze 2026 -> 551,10 € pro Monat

Im Jahr Pro Arbeitstag Pro Monat
2026 − 551,10 Euro
2025 − 551,10 Euro
2024 − 518,44 Euro
2023 − 500,91 Euro
2022 − 485,85 Euro
2021 − 475,86 Euro
2020 − 460,66 Euro
2019 − 446,81 Euro
2018 − 438,05 Euro
2017 − 425,70 Euro
2016 31,92 Euro 415,72 Euro
2015 31,17 Euro 405,98 Euro
2014 30,35 Euro 395,31 Euro
2013 29,70 Euro 386,80 Euro

Mit 1. Jänner 2017 wurde erstmals die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist alleine die monatliche Geringfügigkeitsgrenze entscheidend.

Bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind. Eine Unfallversicherung besteht jedoch trotzdem.

Weiter Informationen zu Anstellungsarten: Beschäftigungsformen

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