PHD-Studium Biomolecular Technology of Proteins

Das PhD-Doktoratsstudium „Biomolecular Technology of Proteins“ entwickelt die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zur Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der biomolekularen Technologie von Proteinen, weiter.
An die Absolventen des PhD-Doktoratsstudiums „Biomolecular Technology of Proteins“ wird der akademische Grad PhD (Doctor of Philosophy) verliehen.

Zulassung zum Doktoratsstudium

(1) Voraussetzungen für die Zulassung zum PhD-Doktoratsstudium „Biomolecular Technology of Proteins“ sind:

  • die Aufnahme in das Doktoratskolleg „Biomolecular Technology of Proteins“.
  • der Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Diplom- oder Magisterstudiums, oder eines Studiums der Medizin/Veterinärmedizin
  • oder der Abschluss eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder aus-ländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das den obig genannten Studien gleichwertig ist, oder
  • der Abschluss eines durch Verordnung als fachlich einschlägig festgestellten inländischen Fachhochschul-Studienganges.

(2) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Doktoratsstudiums zusätzlich zum Rigorosum abzulegen sind.

(3) Die Zulassung nach Abs. 1 lit. c.) von Absolventen ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen setzt den Nachweis der unmittelbaren Zulassung zum Doktoratsstudium im Ausstellungsstaat der Urkunde, mit der die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen wird, voraus.

(4) Die Zulassung erfolgt durch den Rektor oder die Rektorin der Universität für Bodenkultur Wien.

Dauer und Organisation

(1) Das PhD-Doktoratsstudium „Biomolecular Technology of Proteins“ umfasst mindestens 180 ECTS, davon mindestens 42 ECTS Doktorat-Lehrveranstaltungen und mindestens 138 ECTS für die Dissertation. Das Studium wird nicht in Studienabschnitte gegliedert.

(2) Erfolgt die Zulassung gemäß § 2 Abs. 1 lit. d.), so erhöht sich der Umfang des Doktoratsstudiums gemäß den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. (3) Nach Zulassung zum Doktoratsstudium hat der Bewerber oder die Bewerberin innerhalb eines Jahres das Dissertationsprojekt beim Studiendekan oder bei der Studiendekanin anzumelden. Diese Anmeldung umfasst:

  • Name des Dissertationsthemas,
  • Nennung eines Betreuers oder einer Betreuerin,
  • Vorlage eines vom Betreuer oder von der Betreuerin approbierten Arbeitsplanes mit Beratungsteam, Zeit- und Ressourcenplan
  • Vorschlag für Doktoratslehrveranstaltungen.

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BOKU University (Universität für Bodenkultur Wien)
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Telefon: 01 47654-0 Website: www.boku.ac.at

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