Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien entwickelt die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zur Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit Bezug zur Bodenkultur, weiter.
An die Absolventen und Absolventinnen des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien wird der akademische Grad „Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“/“Doktorin der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“, lateinisch „Doctor rerum socialium oeconomicarumque“ abgekürzt „Dr.rer.soc.oec.“ verliehen.

Zulassung zum Doktoratsstudium

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien ist: a) der Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudiums an der BOKU, oder eines individuellen Diplom- oder Masterstudiums mit Schwerpunkt an der BOKU.
b) der Abschluss eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das den in lit. a) genannten Diplom- oder Masterstudien gleichwertig ist, oder
c) der Abschluss eines durch Verordnung als fachlich einschlägig festgestellten inländischen Fachhochschul-Studienganges, oder
d) der Abschluss eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen1) Diplom- oder Masterstudiums

1) Unter Sozialwissenschaften sind die in Punkt 5 der ÖSTAT-Wissenschaftszweige angeführten Fächer zu verstehen. (2) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums zusätzlich zum Rigorosum abzulegen sind.(3) Die Zulassung nach Abs. 1 lit. aa.) und ba.) von Absolventen und Absolventinnen ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen setzt den Nachweis der unmittelbaren Zulassung zum Doktoratsstudium im Ausstellungsstaat der Urkunde, mit der die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen wird, voraus.

(4) Die Zulassung erfolgt durch den Rektor oder die Rektorin der Universität für Bodenkultur Wien. Die Antragsstellung erfolgt in den Studienservices.

Dauer und Organisation

(1) Das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften umfasst mindestens 180 ECTS, davon mindestens 20 ECTS Doktorat-Lehrveranstaltungen inklusive der verpflichtenden 4 ECTS Lehrveranstaltung „Principles and challenges of research in socio-economics, natural resources and life sciences“ und mindestens 160 ECTS für die Dissertation.

(2) Erfolgt die Zulassung gemäß § 2 Abs. 1 lit. c.), so erhöht sich der Umfang des Doktoratsstudiums gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Nach Zulassung zum Doktoratsstudium hat der Bewerber oder die Bewerberin innerhalb eines Jahres das Studium beim Studiendekan oder bei der Studiendekanin anzumelden. Diese Anmeldung umfasst:

– Name des Dissertationsthemas
– Nennung eines Betreuers oder einer Betreuerin mit großer Lehrbefugnis in Sozialwissenschaften oder gleichwertiger Qualifikation
– Vorlage eines vom Betreuer oder von der Betreuerin approbierten Arbeitsplanes mit

  • Beratungsteam
  • Zeitplan
  • Ressourcenplan

– Vorschlag für Doktoratslehrveranstaltungen.

Anmeldung zum Projekt Doktorat (english version)

Nachnominierung (english version)

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Gregor Mendel Straße 33, 1180 Wien

Telefon: 01 47654-0 Website: www.boku.ac.at

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