Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung

zulassungsbeschränkt

Facheinschlägige Studien – Ergänzende Studien

Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

Zentrales Anliegen der Ausbildung ist die Professionalisierung der Studierenden, insbesondere die Berücksichtigung der EPIK-Domänen (Reflexions- und Diskursfähigkeit, Differenzfähigkeit, Kooperation und Kollegialität, Professionsbewusstsein, Personal Mastery) auf Basis einer inklusiven Wertehaltung unter Berücksichtigung der Diversitätsdimensionen.

Das Kompetenz- und Anforderungsprofil folgt dem Paradigmenwechsel vom Lehren zum Lernen im Kontext der Professionalisierung.

Das Bachelorstudium orientiert sich an der Bologna-Struktur, wobei das Bachelorstudium als Zulassungsvoraussetzung zu einem Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes einen Arbeitsaufwand von 240 ECTS-AP umfasst und 180 ECTS-AP aus einem facheinschlägigen Studium angerechnet werden.

Qualifikation Befähigung zur Ausübung des Lehrendenberufes im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung in einem der folgenden Berufsfelder:

  • Technik, Gewerbe und Industrie
  • Bau- und Baunebengewerbe
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Kunst, Design und Gestaltung
  • Angewandte Chemie und Biotechnologie
  • Wirtschaft und Gesellschaft sowie angewandte Ökonomie und Soziales
  • Gesundheit, Bewegung, Ernährung und Schönheit
  • Tourismus, Gastronomie und Lebensmittel
  • Dienstleistung
  • Zulassung zum Masterstudium
Dauer des Studiums 4 Semester berufsbegleitend
ECTS-AP 240 (180 ECTS-AP angerechnet)
Abschluss BEd Bachelor of Education
inhaltliche Bereiche Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen (30 ECTS-AP)Fachdidaktik (30 ECTS-AP)
inkludiert: Bachelorarbeit und Pädagogisch Praktische Studien
Curriculum LINK
Zulassungsvoraussetzung
  •  Absolviertes facheinschlägiges Studium an einer tertiären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 240-300 ECTS-AP und
  • facheinschlägige Berufspraxis von mindestens drei Jahren
  • aktives Lehrer/innendienstverhältnis
  • persönliche und studiengangsspezifische Eignung Gemäß § 11 Abs. 1 – 2 HZV gilt als Nachweis der Eignung eine Bestätigung der Schulaufsicht über eine anlässlich der Begründung des Lehrer-Dienstverhältnissen nach dienstrechtlichen Bestimmungen geführte Eignungsfeststellung, die das Vorliegen der nach der HZV festgelegten Eignungsanforderungen bescheinigt.

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Pädagogische Hochschule Niederösterreich
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Telefon: 02252 88570 Website: www.ph-noe.ac.at

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