
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist – neben der Studienbeihilfe – eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für Studierende. Sie hilft dir dabei, deine Mietkosten zu senken, vor allem in teuren Städten.
Wie viel du bekommst, hängt von drei Dingen ab:
- deiner Miete (bzw. dem Wohnungsaufwand)
- der Größe deiner Wohnung
- wie viele Personen mit dir im Haushalt leben (z. B. WG)
Wer kann Wohnbeihilfe bekommen?
Grundsätzlich gilt:
Du musst deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Deshalb brauchst du ein Mindesteinkommen, um Wohnbeihilfe zu erhalten.
Wichtig:
- Stipendien und Unterhalt (Alimente) zählen zum Einkommen
- Familienbeihilfe zählt nicht dazu
In den letzten Jahren wurden die Regeln angepasst, damit mehr Studierende Anspruch haben – auch solche mit besonderen Situationen (z. B. Nebenjob, Kind, hohe Fixkosten).
Wohnbeihilfe Wien (2026)
Die Wohnbeihilfe in Wien ist eine finanzielle Unterstützung für Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die durch hohe Mietkosten belastet sind. Wohnbeihilfe wird sowohl für geförderte als auch für nicht geförderte Wohnungen gewährt; Voraussetzung ist die Erfüllung bestimmter Einkommens- und Wohnkriterien.
Mindesteinkommen 2026
Als Haushaltseinkommen gilt das gesamte Nettoeinkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebender Personen. Stipendien oder Alimente zählen übrigens zum Nettoeinkommen, die Familienbeihilfe nicht. Die Richtsätze für den Empfang von Ausgleichszulagen liegen bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.229,89 € (Antragssteller*in).
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Person |
Mindesteinkommen 2026 |
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Antragsteller*in |
1.229,89 Euro |
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Für jede erwachsene Person, die mit dem*der Antragsteller*in verheiratet oder verpartnert ist oder in Lebensgemeinschaft lebt |
+ 491,95 Euro |
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Für jedes minderjährige Kind oder Enkelkind unter 18 Jahren |
+ 332,07 Euro |
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Für jedes erwachsene Kind oder Enkelkind zwischen 18 und 25 Jahren |
+ 922,42 Euro |
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Für jede weitere volljährige Person |
+ 1.229,89 Euro |
Wohnungsgröße
Die angemessene Nutzfläche beträgt für eine Person 60 Quadratmeter, für zwei Personen 75 Quadratmeter und für jede weitere Person 10 Quadratmeter. Überschreitet die tatsächlich vorhandene Wohnungsgröße die angemessene Nutzfläche, so wird der anrechenbare Wohnungsaufwand der angemessenen Nutzfläche entsprechend gekürzt.
Alle Informationen zur Wohnbeihilfe: Wohnbeihilfe Wien 2026
Wohnbeihilfe Graz / Steiermark
Die Wohnbeihilfe wird für geförderte und nicht geförderte Wohnungen gewährt. Die maximale Unterstützung wurde in den letzten Jahren leicht erhöht und liegt für kleine Haushalte weiterhin bei rund 200–260 € monatlich, abhängig von Einkommen und Wohnsituation. Die maximale Beihilfe beträgt 196,91 € (1 Person Haushalt) bzw. 246,13 € (2 Personen Haushalt).
Alle Informationen zur Wohnbeihilfe: Wohnbeihilfe Steiermark 2026
Wohnbeihilfe Salzburg
Gefördert werden vor allem Wohnungen mit Wohnbauförderung.
Für nicht geförderte Wohnungen gibt es weiterhin die „erweiterte Wohnbeihilfe“. Voraussetzungen sind u. a.:
- schriftlicher Mietvertrag
- Einhaltung eines Richtwertmietzinses:
- €12,57/m² in: Stadt Salzburg, Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, Seekirchen am Wallersee, St. Johann im Pongau, Zell am See und in den an die Stadtgemeinde Salzburg unmittelbar angrenzenden Gemeinden
- €11,17/m² in den sonstigen Gemeinden des Landes Salzburg
Nicht gefördert werden weiterhin Kosten wie Betriebskosten, Heizung, Verwaltungskosten oder Steuern.
Alle Informationen zur Wohnbeihilfe: Wohnbeihilfe Salzburg 2026
Wohnbeihilfe Innsbruck / Tirol
Eine Wohnbeihilfe wird gewährt, wenn der Wohnungsaufwand die zumutbare Belastung übersteigt.
Die maximal anrechenbare Wohnfläche beträgt:
- 1 Person: 50 m²
- jede weitere Person: +20 m²
- maximal: 150 m²
Berechnungsgrundlage für Arbeitnehmer*innen bleibt das Jahresbruttoeinkommen (ohne Familienbeihilfe).
Alle Informationen zur Wohnbeihilfe: Wohnbeihilfe Tirol 2026
Antragsformulare
Wir haben hier für dich alle Wohnbeihilfe-Stellen recherchiert und du kannst deinen Antrag online stellen:
Alternativ kannst du das Formular herunterladen und ausfüllen.
Magistrat der Stadt Wien – MA 50 – Wohnbeihilfe
Heiligenstädter Straße 31/Stiege 3 , 1190 Wien
Tel.: +43 1 4000-74880
E-Mail: [email protected]
www.wien.gv.at
Download-Formular: Wohnunterstützung-Neuantrag.pdf
Amt der Steirischen Landesregierung – Referat Beihilfen und Sozialservice
Burggasse 9, 8010 Graz
Tel.: 0316/877-3748
E-Mail: [email protected]
www.verwaltung.steiermark.at
Download: Ansuchen auf Gewährung einer Wohnbeihilfe
Land Salzburg, Abteilung 10 (Planen, Bauen, Wohnen)
Bundesstraße 6, 5071 Wals
www.salzburg.gv.at
Formular: Antrag-Wohnbeihilfe-Niederoesterreich.pdf
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung – Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/90 05-14844
www.noe.gv.at
Zum Formular
Oberösterreichische Landesregierung – Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732/77 20-14143
www.land-oberoesterreich.gv.at
Online-Formular
Download: Antrag-Wohnbeihilfe
Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 4 – Soziales
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt
Tel: 050 536-14529
www.ktn.gv.at
Online-Formular
Formular: Antrag-Wohnbeihilfe-Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-2732
www.tirol.gv.at
Online-Formular
Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9 – Sozial- und Klimafonds Burgenland
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
www.burgenland.at
Formular: Antrag-Wohnbeihilfe-Vorarlberg
Vorarlberger Landesregierung – Abteilung IIId – Wohnbauförderung
Römerstraße 15, 6901 Bregenz
Tel.: 05547/511-8080
[email protected]
www.vorarlberg.at
Wichtige Tipps für Studierende
- Antrag so früh wie möglich stellen (nicht rückwirkend für lange Zeiträume)
- Auch als WG-Bewohner*in kannst du Anspruch haben
- Ein offizieller Mietvertrag ist fast immer Voraussetzung
- Prüfe auch Kombinationen mit Studienbeihilfe oder anderen Förderungen