Geringfügigkeitsgrenze für Studenten

Bei der geringfügigen Anstellung darf man ein gewisses, monatliches Gehalt nicht übersteigen.

Geringfügigkeitsgrenze 2024 -> 518,44 € pro Monat

Im Jahr Pro Arbeitstag Pro Monat
2024 518,44 Euro
2023 500,91 Euro
2022 485,85 Euro
2021 475,86 Euro
2020 460,66 Euro
2019 446,81 Euro
2018 438,05 Euro
2017 425,70 Euro
2016 31,92 Euro 415,72 Euro
2015 31,17 Euro 405,98 Euro
2014 30,35 Euro 395,31 Euro
2013 29,70 Euro 386,80 Euro

Mit 1. Jänner 2017 wurde erstmals die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist alleine die monatliche Geringfügigkeitsgrenze entscheidend.

Bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind. Eine Unfallversicherung besteht jedoch trotzdem.

Weiter Informationen zu Anstellungsarten: Beschäftigungsformen

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