Arbeitest du als Praktikant bzw. Ferialpraktikant auf Basis eines freien Dienstvertrages oder von Werkverträgen, gilt folgende Regelung:
Ab einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro (Einkünfte nur aufgrund von Werkverträgen und freien Dienstverträgen) bzw. 12.000 Euro, wenn auch...