Stipendien in Österreich

Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen. Hier erfährst du, welche Stipendien es gibt und wo du dich dafür bewerben kannst:

Ein Leistungsstipendium erhalten jene Studierende, die in den letzten beiden Semestern ihres Studiums überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. Du kannst dich dafür beim Dekanat oder dem Leiter deiner Universität oder Fachhochschule bewerben. Dort erfährst du auch, welche Voraussetzungen du für ein Leistungsstipendium erfüllen musst.
Förderungsstipendien unterstützen Studierende bei der Erstellung von wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten). Auch hierfür kannst du dich beim Dekanat bzw. der Leitung deiner Universität oder Fachhochschule bewerben.
Wenn du Studienbeihilfe beziehst und ein Auslandsstudium absolvieren möchtest, hast du Anspruch auf ein Auslandsstipendium für die Dauer von maximal 20 Monaten (Akademien: höchstens 12 Monate).

Die Höhe des Auslandsstipendiums hängt von dem Zielland deines Auslandsstudiums ab, sie beträgt jedoch maximal 582,- Euro pro Monat.

Hier findest du eine Tabelle mit dem genauen Betrag der Auslandsbeihilfe und des Reisekostenzuschusses für dein Reiseziel.

Ein Mobilitätsstipendium ist eine finanzielle Unterstützung für die gesamte Dauer eines Auslandsstudiums im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz. Du kannst es bei der zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde beantragen.

Hier findest du detaillierte Informationen rund um das Mobilitätsstipendium.

Wenn dir ein Stipendium für ein Auslandsstudium bewilligt wurde, kannst du zusätzlich ein Sprachstipendium, einen Zuschuss für einen Sprachkurs in Zusammenhang mit deinem Auslandsstudium, beantragen. Diesen Sprachkurs kannst du im Inland oder im Ausland absolvieren.

Auch diesen Antrag musst du bei der zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde stellen. Hier findest du auch alle weiteren Informationen rund um das Sprachstipendium.

Studierende, die während des Studiums berufstätig waren oder ihre Kinder betreuten und ihr Studienziel fast erreicht haben, können für die Abschluss-Phase ein vom Europäischen Sozialfonds kofinanziertes Studienabschluss-Stipendium erhalten.

Hier findest du alle Informationen rund um Voraussetzungen und Beantragung.

Dieses Stipendium unterstützt Studierende, die vor oder während des Studiums gearbeitet haben. Der Anspruch besteht, wenn du vor Antragstellung zwei Jahre hindurch Einkünfte von 7.272,- Euro erzielt hast, das Einkommen der Eltern wird nicht mitberechnet. Die Altersgrenze von 30 Jahren bei Studienbeginn kann durch einen Nachweis von mehr als vier Jahren Selbsterhalt auf 35 Jahre erhöht werden.

Weitere Informationen zu Stipendien und die Formulare zur Antragsstellung findest du auf der Homepage des BWFW (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) oder der Studienbeihilfenbehörde.